AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Dienstleistungen von thienemann.info Anwendung. Diese AGB sind Bestandteil jeder getroffenen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass darauf ausdrücklich hingewiesen werden muss. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von thienemann.info schriftlich anerkannt sind. Auch ein Abgehen von diesem Schriftform Erfordernis bedarf der Schriftform.
§ 2 Inhalt des Auftrages
Der Auftrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages/Angebotes durch den Kunden zustande. Der Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. thienemann.info ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Auftrages und mit Zustimmung der Auftraggebers sachverständiger Dritter zu bedienen. (Es gilt der Grundsatz der höchstpersönlichen Auftragserfüllung durch Rolf Thienemann oder die im schriftlichen Auftrag/Vertrag genannte andere oder zusätzliche Person)
§ 3 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum
Sämtliche von thienemann.info angefertigten Berichte, Entwürfe, Konzepte, Ideen, Werke etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des § 2 UrhG und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen von thienemann.info dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung über den Vertragszweck hinaus genutzt oder bearbeitet werden. Im Falle einer Rechte Übertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechende Anwendung. Die Rechte und das Eigentum an den Arbeitsergebnissen von thienemann.info gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages an den Auftraggeber über.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Vergütung ist das zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Entgelt (Honorar, Reisekosten, sonstige Aufwendungen). Sämtliche mit der Durchführung des Auftrages verbundenen Auslagen (Reisekosten, sonstige Aufwendungen) trägt der Kunde, soweit diese zur Durchführung des Auftrages notwendig und angemessen sind. Reisekosten werden nach entstandenem Aufwand berechnet. Flugkosten werden auf Basis der Economy-Class für Europa und auf Basis der Business-Class für alle anderen Kontinente berechnet. Bahnkosten werden auf Basis der 1. Klasse und Pkw-Kosten in Höhe von EUR 0,38 je gefahrenem Kilometer, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, berechnet. Reisezeiten von einer Stunde für eine einfache Fahrt sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten. Eine weitere Reisezeit Vergütung wird gesondert vereinbart. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, soweit individuell (schriftlich) nichts Abweichendes vereinbart worden ist. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden, von thienemann.info anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Fremdkosten
Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von sachverständigen Dritten sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier u. ä. sind thienemann.info gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht eine (Pauschal-)Vereinbarung (siehe § 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen) getroffen wurde. thienemann.info ist berechtigt, gem. Absprache mit dem Kunden, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.
§ 6 Kündigung, Sicherung der Leistung, Stornierung
thienemann.info kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet der Abmahnungen der Leitungsperson von thienemann.info nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt thienemann.info, so behält thienemann.info auch den Anspruch auf den Veranstaltungspreis; es wird aber der Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet.
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch thienemann.info wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von thienemann.info nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist thienemann.info unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
Die Auftragserteilung durch den Kunden im Sinne von § 2 ist grundsätzlich bindend. Wenn der Kunde einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt, so wird ihm das Recht eingeräumt, den Vertrag vor der Erbringung der vereinbarten Leistungen zu stornieren. Die Stornierungserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur Stornierung des Auftrages gilt mit der Maßgabe, dass die Vergütungspflicht des Kunden gegenüber thienemann.info gem. der nachfolgenden Regelung bestehen bleibt, sofern im Vertrag keine Regelung für den Einzelfall vereinbart wurde:
•Bei Rücktritt bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 0 % der Auftragskosten*
•Bei Rücktritt vom 20. - 11. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Auftragskosten*
•Bei Rücktritt vom 10. - 05. Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Auftragskosten*
•Bei Rücktritt vom 04. - 01. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der Auftragskosten*
*) des vereinbarten Honorars, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und eventuell anfallender Fremdkosten.
Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag wesentlich niedriger ist als der pauschalierte Betrag. Neben der vorstehenden Vergütung hat thienemann.info Anspruch auf Erstattung der ihr tatsächlich entstandenen Aufwendungen und Kosten.
Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden nach Beginn der Durchführung des Auftrages, hat thienemann.info Anspruch auf 100 % der vereinbarten Vergütung sowie Ersatz der tatsächlich entstandenen Kosten. Liegen die Gründe der vorzeitigen Vertragsbeendigung in der Sphäre von thienemann.info, hat der Kunde vor Kündigung des Vertragsverhältnisses ausreichend Gelegenheit zur Leistung bzw. Nacherfüllung zu geben und thienemann.info hierzu eine angemessene Frist einzuräumen. Kommt thienemann.info einer solchen Aufforderung nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, ist der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich vorzeitig zu kündigen.
§ 7 Konkurrenzausschluss
thienemann.info verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Unternehmen zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche zu Gunsten von thienemann.info.
§ 8 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
thienemann.info verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Tatsachen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie persönlichen Tatsachen, die ihr im Rahmen der Ausführung des Vertrages bekannt geworden sind. Es sei denn, der Kunde im Einvernehmen mit dem Klienten ( bei Dreiecksvertrag Coaching) hat thienemann.info im Einzelfall von der Verschwiegenheitspflicht ausdrücklich entbunden.
thienemann.info verpflichtet seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit.
thienemann.info darf den Namen des Kunden in eine Referenzliste aufnehmen und veröffentlichen. Dies gilt nicht für den persönlichen Namen eines oder der Coaching Klienten. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden bedürfen einer vorherigen Zustimmung.
thienemann.info behält sich vor, während der Veranstaltung aufgenommenes Bildmaterial für eigene Zwecke zu nutzen (z. B. den Katalogdruck, Internetpräsenz oder ähnliche). Soweit Personen erkennbar sind, bedarf es der Zustimmung dieser Person(en)
§ 9 Haftung
Für einen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhenden Schadensfall haftet thienemann.info nur für einen Betrag in Höhe der Auftragssumme. Als Schadensfall ist die Summe der Ansprüche aller Anspruchsberechtigter zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Für unvorhergesehene, auf leichter Fahrlässigkeit beruhende, vertragsuntypische Schäden haftet thienemann.info nicht. Sofern der Kunde eine Höherversicherung durch einen Haftpflichtversicherer wünscht, hat der Kunde darauf hinzuweisen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten der Höherversicherung, sofern eine solche zu erlangen ist. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe von thienemann.info. thienemann.info haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Wird thienemann.info von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadenersatz u. ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber thienemann.info von der Haftung frei. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleibt unberührt; dies gilt auch für eine etwaige zwingende Haftung nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von thienemann.info ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche des Kunden gegen thienemann.info hat der Kunde thienemann.info innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung des Auftrages schriftlich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann er Ansprüchen aus einer möglichen Schlechterfüllung durch thienemann.info nicht herleiten. Etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber thienemann.info verjähren spätestens in sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruches.
§ 10 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, thienemann.info kostenlos jede erforderliche Unterstützung zu gewähren, insbesondere die für die Vertragsausführungen benötigten Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Vertragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Der Kunde verpflichtet sich weiter, auf Wunsch von thienemann.info für angemessene Arbeitsmöglichkeiten am Auftragsort zu sorgen und gibt thienemann.info ohne besondere Anforderung von allen Unterlagen, Vorgängen und Umständen Kenntnis, die für die Vertragsausführung von Bedeutung sein können.
Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, thienemann.info etwaige Beanstandungen unverzüglich vor Ort kundzutun. thienemann.info wird für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
§ 11 Coachings und Gruppencoachings, Team
Trainings und Lernprojekte im Outdoorbereich
Outdoortraining im Gelände ist nie ohne Risiko. Die Trainer (Rolf Thienemann und die unterstützenden Trainer/innen) von thienemann.info besitzen jedoch alle eine gründliche Ausbildung und vor allem viel Erfahrung. So können sie Gefahren auf ein Minimum reduzieren und versprechen Ihnen neben Lernerfolg und Erlebnis größtmögliche Sicherheit. Die Trainer von thienemann.info sind jederzeit weisungsbefugt und dürfen bei Gefahr für Leib und Leben jederzeit das Outdoortraining abbrechen. Dennoch erfolgt die Teilnahme an einem Training oder Weiterbildung bei thienemann.info auf eigene Gefahr und Verantwortung. Darüber hinaus verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit der Trainer, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der entsprechende Schaden abgedeckt ist.
Insbesondere ist eine Haftung der Trainer wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen. Gegen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung abgesichert.
Eine Sicherheitseinweisung in das Material und dessen Handhabung erfolgt vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung.
§ 12 Alkohol, Drogen, gesundheitliche Probleme und Mitwirkungspflicht
in Verbindung mit § 11
Die Teilnehmer aller Veranstaltungen verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderer Mittel, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Bei Verstößen hiergegen ist die thienemann.info berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist nach § 6 Abs. 1 zu kündigen.
Vor der Veranstaltung muss thienemann.info (hier der Trainer) über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen (z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes, Asthma, Phobien (Höhenangst, Spinnen) oder Depressionen) informiert werden. In diesen Fällen sollte die Teilnahme unbedingt mit Ihrem Hausarzt abgesprochen sein. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist thienemann.info berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern von thienemann.info zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt die rechtswirksame Regelung als vereinbart, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.